Von der aktuell geltenden Testpflicht in der Schule können diejenigen befreit werden, die entweder von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft sind. Dies ist durch die Vorlage entsprechender Unterlagen (Bescheinigung für Genesene -siehe unten- bzw. Impfausweis) bei der Klassenleitung nachzuweisen.
Die Bescheinigungen für Genesene, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt, werden zurzeit von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz versandt.
Befreiung von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene
Keine Kommentare

Vorheriger Beitrag
Es bleibt bei der Aussetzung des Präsenzunterrichts bis 12.05.2021!
Nächster Beitrag
Unterricht nach den Pfingstferien
Neueste Beiträge
- Anmeldetermine für das Schuljahr 2025/2026 9 Januar, 2025
- Schulbuchausleihe – Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2025/2026 9 Januar, 2025
- Klasse 10a der Geschwister-Scholl-Realschule plus besucht die Gedenkstätte Hadamar 22 Dezember, 2024
- Weihnachtliche Feierstunde der Klassen 5 22 Dezember, 2024
- Theater-AG stimmt sich auf den Jahreswechsel ein 18 Dezember, 2024

